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Unsere AGB
(allgemeinen Geschäftsbedingungen) regeln das Vertragswerk
zwischen
unseren Kunden und uns. |
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und Software...hier |
§1
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
A&M EDV connect the world, nachfolgend auch Provider
genannt, erbringt seine Internet-Dienstleistungen wie
veröffentlicht auf der A&M EDV connect the world -
Webseite www.aplusm.de
www.aplusm.ch etc.
und ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden
Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle
künftigen Geschäftsbeziehungen sowohl mit Privat-Personen als
auch Unternehmern und Unternehmen, auch wenn sie nicht nochmals
ausdrücklich vereinbart werden.
§2 Generelle Bezeichnungen
a) A&M EDV connect the world - Anbieter ist A&M EDV
connect the world,Inhaber Armin Bannasch, Konstanzerstrasse
1a, 8274 Tägerwilen, Schweiz, nachfolgend auch "A&M EDV
connect the world" oder "Anbieter" genannt. Produkte und
Dienstleistungen angeboten von A&M EDV connect the world
auf seinen Webseiten sind nachfolgend "Produkte und
Dienstleistungen" oder "Dienstleistungen" genannt. Client(en)
welche die von A&M EDV connect the world Dienstleistungen
in Anspruch nehmen oder
Produkte kaufen oder mieten, sind nachstehend "Kunde" genannt.
b) Exklusive Anwendung von A&M EDV connect the world
Allgemeine Geschäftsbedingungen Alle Bezeichnungen und
Konditionen, nachfolgend "Vertrag" "Vereinbarung",
"Geschäftsbedingungen" genannt, gelten ausschließlich für die
Vereinbarung zwischen A&M EDV connect the world und dem
Kunden. Änderungen von Seiten des Kunden bezüglicher dieser
Vereinbarung, sind in diesen Geschäftsbedingungen nicht
eingeschlossen.
§3 Leistungspflichten des Providers
(1) Der Provider gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner
Internet-Infrastruktur von 99% während der Vertragslaufzeit.
Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit
aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im
Einflussbereich vom Provider liegen (höhere Gewalt, Verschulden
Dritter etc.).
(2) Soweit der Provider kostenlose Zusatzleistungen zur
Verfügung stellt, hat der Kunde auf ihre Erbringung keinen
Erfüllungsanspruch. Der Provider ist befugt, solche bisher
vergütungsfrei zur Verfügung gestellten Dienste innerhalb einer
Frist von 24 Stunden einzustellen, zu ändern oder nur noch gegen
Entgelt anzubieten. In diesem Fall informiert der Provider den
Kunden unverzüglich.
(3) Soweit nicht ausdrücklich mit dem Kunden schriftlich
vereinbart, gewährt der Provider dem Kunden keine kostenlose
technische Unterstützung (Support). Geleistet wird der Support
werktags via E-Mail und Telefon innerhalb der normalen
Bürozeiten. Der Provider leistet keinen direkten Support für
Kunden des Kunden, sofern keine anderweitigen Vereinbarungen
schriftlich getroffen wurden.
(4) Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, darf der
Provider die ihm obliegenden Leistungen auch von fachkundigen
Mitarbeitern oder Dritten erbringen lassen.
§4 Internetdomains
(1) Sofern der Kunde über den Provider eine Domain registrieren
lässt, kommt der Vertrag ausschließlich zwischen dem Kunden und
der jeweiligen Vergabestelle zu Stande, der Provider wird nur
als Vertreter des Kunden tätig. Es gelten die Bedingungen der
jeweiligen Vergabestelle.
(a) Die vorstehend genannte Regelung gilt auch für die
Registrierungsgebühren anderer Vergabestellen, sofern der
Provider nicht bei Vertragsabschluss auf eine andere Regelung
hinweist.
(2) Der Provider hat auf die Domainvergabe keinerlei Einfluss.
Er übernimmt deshalb keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden
beantragten Domains überhaupt zugeteilt (delegiert) werden
können und frei von Rechten Dritter oder auf Dauer Bestand
haben. Das gilt auch für die unterhalb der Domain des Providers
vergebenen Subdomains.
(3) Sollte der Kunde von dritter Seite aufgefordert werden, eine
Internetdomain aufzugeben, weil sie angeblich fremde Rechte
verletzt, wird er den Provider hiervon
unverzüglich unterrichten. Der Provider ist in einem solchen
Fall berechtigt, im Namen des Kunden auf die Internetdomain zu
verzichten, falls der Kunde nicht sofort
Sicherheit für etwaige Prozess- und Anwaltskosten in
ausreichender Höhe (mindestens 15.000 €; in Worten:
fünfzehntausend EURO) stellt.
(4) Von Ersatzansprüchen Dritter, die auf der unzulässigen
Verwendung einer Internetdomain beruhen, stellt der Kunde den
Provider hiermit frei.
§5 Providerwechsel
(1) Für das Transferieren einer bereits registrierten Internet
Domain (Providerwechsel) ist Kunde verpflichtet die alte
Providerfirma zu informieren und/oder einen Antrag bezüglich der
Domain-Freigabe zu stellen. Dem Antrag für Übernehme durch
Provider muss das Einverständniserklärung des alten Providers
beigefügt werden.
(2) A&M EDV connect the world trägt keine Verantwortung
für das nicht Zustandekommen einer Domain Übertragung und ist
nicht verpflichtet die Einverständniserklärung für
den beim alten Provider zu beantragen.
(3) Für bereits registrierte Domains stellt Provider einen
KK-Antrag (Konvektivitäts-Koordination). Sollte der KK-Antrag
wiederholt gestellt werden müssen auf Grund der
Ablehnung von vorherigen Provider für Freigabe, ist der Kunde
verpflichtet die Antraggebühr für jeden Neugestellten KK-Antrag
zu zahlen
§6 Rechte Dritter
(1) Als Rechtsgrundlage der Bestimmungen gelten die Bestimmungen
der Schweiz, der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen
Union.
(2) Der Kunde darf durch die Internet-Präsenz sowie dort
eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, sowie die
der guten Sitten und im Besonderen Rechte Dritter (Marken,
Namens-, Urheber-, Datenschutzrechte usw.) verstoßen.
Insbesondere verpflichtet sich der Kunde, keine pornographischen
Inhalte und keine auf Gewinnerzielung gerichteten Leistungen
anzubieten oder anbieten zu lassen, die pornographische und/oder
erotische Inhalte (z.B. Nacktbilder, Peepshows etc.) zum
Gegenstand haben. Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht in
Suchmaschinen eintragen, soweit der Kunde durch die Verwendung
von Schlüsselwörtern bei der Eintragung gegen gesetzliche
Verbote, die guten Sitten und Rechte Dritter verstößt. Für jeden
Fall der Zuwiderhandlung gegen vorstehende Verpflichtung
verspricht der
Kunde unter Ausschluss der Annahme eines
Fortsetzungszusammenhangs die Zahlung einer Vertragsstrafe in
Höhe von mindestens 5.000,00 ( in Worten: fünftausend Euro) zu
zahlen. Der Provider ist bei einem Verstoß gegen eine der zuvor
genannten Verpflichtungen zudem berechtigt, seine Leistungen mit
sofortiger Wirkung
einzustellen.
§7 Pflichten des Kunden
(3) Der Kunde ist für das Aufschalten der Informationen
verantwortlich. Dies gilt insbesondere bei der Prüfung der Daten
in Wort und Bild, welche er dem Anbieter zur Gestaltung seiner
Informationsseiten zur Übertragung ins Internet überlässt. Siehe
hierzu besonders §6 Abs. 2 Datenschutz Dritter.
(4) Der Kunde verpflichtet sich die Dienstleistung gemäss den
Anweisungen von A&M EDV connect the world zu bedienen und
haftet für Schäden, die er ihr durch unsachgemässen Gebrauch
zufügt.
(5) Der Kunde wird von seiner Internet-Präsenz tagesaktuelle
Sicherungskopien erstellen/erstellen lassen, die nicht auf dem
Webserver selbst gespeichert werden dürfen, um eine schnelle und
kostengünstige Wiederherstellung der Internet-Präsenz bei einem
evtl. Systemausfall zu gewährleisten.
(6) Der Kunde sichert zu, dass die von ihm gemachten Daten
richtig und vollständig sind. Er verpflichtet sich dem Provider
jeweils unverzüglich über Änderungen der mitgeteilten Daten zu
unterrichten und auf entsprechende Anfrage des Providers
binnen 15 Tagen ab Zugang die aktuelle Richtigkeit erneut zu
bestätigen. Dieses betrifft insbesondere Name, postalische
Anschrift, E-Mail-Adresse sowie Telefon- und Telefax-Nummer des
Kunden
(7) Der Kunde hat in seinen POP3-eMail-Postfächern eingehende
Nachrichten in regelmäßigen Abständen abzurufen. Der Provider
behält sich vor, für den Kunden eingegangene persönliche
Nachrichten zu löschen, soweit sie nicht binnen vier Wochen nach
Eingang auf dem Mailserver von ihm abgerufen wurden. Der
Provider behält sich weiter das Recht vor, für den Kunden
eingehende persönliche Nachrichten an den Absender zurück zu
senden, wenn die in den jeweiligen Tarifen vorgesehenen
Kapazitätsgrenzen überschritten sind.
(8) Der Kunde verpflichtet sich, vom Provider zum Zwecke des
Zugang zu deren Dienste erhaltene Passwörter streng geheim zu
halten und den Provider unverzüglich zu informieren, sobald er
davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Passwort
bekannt ist.
(9) Der Kunde verpflichtet sich, bei Gestaltung seiner
Internet-Präsenz auf Techniken zu verzichten, die eine
übermäßige Inanspruchnahme der Einrichtungen des Providers
verursachen, insbesondere CGI- und PHP-Skripte. Der Provider
kann Internet-Präsenzen mit diesen Techniken vom Zugriff durch
Dritte ausschließen, bis der Kunde die Techniken
beseitigt/deaktiviert hat. Dies gilt nicht für Server, die dem
Kunden zur alleinigen Nutzung zur Verfügung stehen (dedicated
bzw. co-located Server).
(10) Sofern das auf das Angebot des Kunden entfallende
Datentransfervolumen (Traffic) die für den jeweiligen Monat mit
dem Kunden vereinbarte Höchstmenge erreicht oder
übersteigt, stellt der Provider dem Kunden den für das
überschießende Volumen entfallenden Betrag gemäß der aktuellen
Preisliste in Rechnung.
(11) Der Kunde verpflichtet sich ferner, die vom Provider
gestellten Ressourcen nicht für folgende Handlungen einzusetzen:
(a) unbefugtes Eindringen in fremde Rechnersysteme (Hacking);
(b) Behinderung fremder Rechnersysteme durch
Versenden/Weiterleiten von Datenströmen und/oder E-Mails (Spam/Mail-Bombing),
(c) Suche nach offenen Zugängen zu Rechnersystemen (Port
Scanning);
(d) Versenden von E-Mail an Dritte zu Werbezwecken, sofern er
nicht davon ausgehen darf, dass der Empfänger ein Interesse
hieran hat (z.B. nach Anforderung oder
vorhergehender Geschäftsbeziehung);
(e) das Fälschen von IP-Adressen, Mail- und Newsheadern sowie
die Verbreitung von Viren.
(f) das Verbreiten von Inhalten unerlaubter pornografischen
Handlungen (Sex an/von Minderjährigen, Tieren,etc.),
darüberhinaus der gewaltverherrlichenden,
diskriminierenden, religionverletzenden oder die der
Völkgergemeinschaft ihrer Staatsform verletzenden Inhalten.
(12) Sofern der Kunde gegen eine oder mehrere der genannten
Verpflichtungen verstößt, ist der Provider zur sofortigen
Einstellung aller Leistungen berechtigt.
Schadenersatzansprüche und Ausfallentschädigung bleiben
ausdrücklich vorbehalten.
§8 Zahlungsmöglichkeiten für
Internationale Kunden
Für Zahlungsmöglichkeiten außerhalb in diesen
Geschäftsbedingungen festgesetzten Zahlungsbedingungen,
kontaktieren Sie bitte info@aplusm.de
§9 Kündigung und ihre Folgen
(1) Die Fristen für die ordentliche Kündigung beider Parteien
ergeben sich aus dem jeweils vom Provider erstellten Angebot.
(2) Unberührt bleibt das Recht beider Parteien zur Kündigung aus
wichtigem Grund. Ein wichtiger Grund liegt für den Provider
insbesondere vor, wenn der Kunde
a. mit der Zahlung der Entgelte mit einem Betrag nach zwei
fruchtlosen Mahnungen im Rückstand bleibt; und b. schuldhaft
gegen eine der in den § 6ff und §11ff geregelten
Pflichten verstößt, der Kunde trotz Abmahnung innerhalb
angemessener Frist seine Internet-Präsenz nicht so umgestaltet,
dass sie den in § 5 Abs. 5 aufgestellten
Vorgaben genügt.
(3) Sofern der Kunde seine Domain nicht spätestens zum
Kündigungstermin in die Pflege eines anderen Providers gestellt
hat, ist der Provider berechtigt, die Domain im
Namen des Kunden freizugeben oder die Domain nach
DENIC-Direktpreisliste künftig abzurechnen.
(4) Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
per Posteinschreiben. Kündigungen per E-Mail oder Fax werden aus
Phishing-Verdachtgründen nicht
akzeptiert.
(5) Bei Kündigungen vor jeweiligem Vertragsende (bsw. bei
Providerwechsel etc) besteht kein Anspruch auf Rückerstattungen
von bereits geleisteten Zahlungen für Webspace und Domain.
§9a Leistungsverweigerung bei
anhaltenden Zahlungsrückstand
(1) Bleibt der Kunde aus unersichtlichen Gründen mit der Zahlung
seiner Accountgebühren (Domain/ Webhosting /Dienstleistungen)
mehr als 30 Tage über den gewährten
Rechnungszeitraum im Zahlungsrückstand, kann der Anbieter eine
Leistungssperre verhängen. Die Domain bleibt reserviert, aber
ist über das Internet nicht mehr erreichbar.
Auch der Mailingverkehr wird zu diesem Zeitpunkt auf dem Account
gesperrt. Für das Wiederaktivieren setzt der Anbieter die
Begleichung des offenen Betrages, sowie die Begleichung eine
Setup-Gebühr von € 30,- / Fr. 45,- voraus. Für daraus
zwischenzeitlich resultierende Schäden, die aus der
Nicht-Erreichbarkeit des Accounts und der dahinter stehenden
Business-Applikationen (Bestell-Scripts, Mails,
Kontaktformulare, Foren, Shops etc) wird jegliche Haftung
abgelehnt
§10 Preise und Zahlung
(1) Der Provider stellt seine Leistungen jährlich in Rechnung.
Ausgenommen davon sind die vertraglichen Vereinbarungen
insbesondere für Homepagepflege-Verträge u. dgl. Die Entgelte
für erbrachte Leistungen werden nach Zustellung der Rechnung
innerhalb von 10 Tagen fällig.
(2) Sofern der Kunde am Lastschriftverfahren teilnimmt oder
Vorauszahlungen leistet, erhält er eine Skonto von gegenwärtig
3% der Auftragssumme. Für Rücklastschriften bei nicht
ausreichender Kontodeckung wird eine Pauschale von € 10,-/ Fr.
15,- erhoben.
(3) Die Zahlungspflicht ist erfüllt, wenn A&M EDV connect the
world über die erhobene Summe per Konto Verfügung erlangt.
(4) Für den Fall, dass der Kunde seine Zahlungsverpflichtung
nicht rechtzeitig erfüllt, schuldet er - sofern er Vollkaufmann
ist - vom Fälligkeitszeitpunkt an zusätzlich Zinsen in Höhe von
10 % jährlich. Sollte sich der Kunde länger als 30 Tage (
und/oder nach fruchtloser Zustellung der 2. Mahnung mit seinen
fälligen Zahlungen in Verzug befinden, ist der Provider zur
fristlosen Kündigung des Vertrags berechtigt.
(5) Sofern der Kunde Nicht-Kaufmann ist, schuldet er im Falle
des Verzugs Zinsen in Höhe von 10 % jährlich, falls er keinen
wesentlich niedrigeren Zinsschaden nachweist.
(6 Der Provider ist, sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit
geschlossen ist, berechtigt, die Preise jederzeit zu erhöhen.
Sofern die Preissteigerung deutlich über dem Anstieg der
allgemeinen Lebenshaltungskosten liegt, steht dem Kunden ein
außerordentliches Kündigungsrecht für Zeitpunkt des
Wirksamwerdens der neuen Preise zu. Übt der Kunde das
Kündigungsrecht nicht aus, wird der Vertrag mit den neuen
Konditionen fortgesetzt.
(7) Der Provider ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain
erst nach Zahlung der für die Registrierung vereinbarten
Entgelte vorzunehmen.
(8) Gegen Forderungen vom Provider kann der Kunde nur mit
unwidersprochenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen
aufrechnen. Entsprechendes gilt für die
Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts sowie der Einrede
gemäß den § 639 Abs. 1 BGB und § 478 Abs. 1 BGB der
Bundesrepublik Deutschland.
§11 Vertragsdauer
(1) Der Vertrag kommt mit der Annahmeerklärung von A&M EDV
connect the world oder der Inanspruchnahme der Leistung
durch den Kunden zustande und wird für die im Vertrag
bezeichnete Mindestlaufzeit geschlossen.
(2) Der Kunde kann den Vertrag innerhalb von zwei Wochen ab
Zugang der Annahmeerklärung durch entsprechende Mitteilung an
A&M EDV connect the world, Konstanzerstrasse 1a, 8274
Tägerwilen / Schweiz widerrufen. Das Widerrufsrecht entfällt,
wenn A&M EDV connect the world nach dem vertraglich
vereinbarten Anfangs-Zeitpunkt mit der Ausführung der
Dienstleistung beginnt oder der Endverbraucher die Leistung
aktiv in Anspruch nimmt.
§12 Geltung, Änderung der Bedingungen
(1) Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur
wirksam, wenn der Provider sie schriftlich bestätigt. Auch die
Abbedingung dieser Schriftformklausel bedarf der
Schriftform.
(2) Der Provider ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Kunde hat
das Recht, einer solchen Änderung zu
widersprechen. Widerspricht der Kunde den geänderten Bedingungen
nicht innerhalb von 6 Wochen nach Zugang der
Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend
der Ankündigung wirksam. Der Provider weist seine Kunden
schriftlich oder via Email bei Beginn der Frist besonders darauf
hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert
gilt, wenn der Kunde ihr nicht binnen 6 Wochen widerspricht.
§13 Urheberrechte, Lizenzvereinbarungen
(1) Soweit der Provider für den Kunden oder im Auftrag des
Kunden für Dritte Internet-Präsenzen gestaltet, überträgt er dem
Kunden ein nicht-ausschließliches
Nutzungsrecht an den erstellten Seiten für die Dauer des
Vertragsverhältnisses.
(2) Sofern der Provider dem Kunden Software zur Verfügung stellt
(z.B. Betriebssysteme, Shop-Software), überträgt er dem Kunden
ein nicht-ausschließliches Recht für die
Dauer der Vertragslaufzeit. Im übrigen gelten die
Lizenzbestimmungen der jeweiligen Programmhersteller.
(3) Sobald das Nutzungsrecht des Kunden endet (z.B. durch
Beendigung des Vertrags), hat der Kunde alle Datenträger mit
Programmen, eventuellen Kopien sowie alle
schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an den Provider
zurück zu geben. Der Kunde löscht die Software in jeder Form von
seinen oder angemieteten Rechnern,
soweit er nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung
verpflichtet ist,
§14 Gewährleistung
(1) Der Provider ist berechtigt, technische Anlagen und/oder
Teile davon austauschen bzw. technische Änderungen vornehmen.
Ausgetauschte Gegenstände gehen in das Eigentum des Providers
über.
(2) Der Kunde hat gemietete oder gelieferte Ware unverzüglich
nach deren Ablieferung auf etwaige Mängel, Mengenabweichungen
oder Falschlieferung zu untersuchen. Eine insgesamt oder in
Teilen fehlerhafte Bereitstellung oder Lieferung hat er
unverzüglich nach Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Eventuelle
Mängel sind darüber hinaus aussagekräftig, insbesondere unter
Protokollierung angezeigter Fehlermeldungen, zu dokumentieren.
Der Kunde ist verpflichtet, vor Anzeige des Mangels zunächst
eine
Problemanalyse und Fehlerbeseitigung nach dem Bedienerhandbuch
oder anderweitig vom Provider dafür zur Verfügung gestellten
Dokumentationen durchzuführen. Die Anzeigefrist beträgt für
Mängel, die bei der nach Art der Ware gebotenen sorgfältigen
Untersuchung erkennbar waren, längstens eine Woche. Sonstige
Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Ist
der Kunde Kaufmann und versäumt er die unverzügliche, frist-
oder formgerechte Anzeige des Mangels, gilt die Ware in
Ansehung dieser Mängel als genehmigt.
(3) Soweit eine ordnungsgemäß erstattete Mängelanzeige begründet
ist, liefert der Provider kostenlos Ersatz. Der Provider ist
berechtigt, nach seiner Wahl statt der Lieferung von Ersatzware
nachzubessern. Der Provider ist verpflichtet, sein Wahlrecht
spätestens 10 Tage nach Zugang der Mängelanzeige bei dem
Provider auszuüben. Andernfalls geht das Wahlrecht auf den
Kunden über. Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung
fehl, ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, die
Rückgängigmachung (Wandelung) des Vertrages oder entsprechende
Herabsetzung des vereinbarten Preises (Minderung) zu verlangen.
(4) Der Kunde muss im Rahmen der Gewährleistung gegebenenfalls
einen neuen Programm-/Entwicklungsstand übernehmen, es sei denn,
dies führt für ihn zu unangemessenen Anpassungs- und
Umstellungsproblemen.
(5) Der Kunde hat den Provider bei einer möglichen
Mängelbeseitigung nach Kräften zu unterstützen. Der Kunde hat
vor einer Fehlerbeseitigung, insbesondere vor einem
Maschinenaustausch, Programme, Daten und Datenträger vollständig
zu sichern, erforderlichenfalls zu entfernen.
(6) Der Provider weißt darauf hin, dass es nach dem derzeitigen
Stand der Technik nicht möglich ist, Hard- und Software so zu
erstellen, dass sie in allen Anwendungskombinationen fehlerfrei
arbeitet oder gegen Manipulation durch Dritte geschützt werden
kann. Der Provider garantiert nicht, dass vom Provider
eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software den
Anforderungen des Kunden genügen, für bestimmte Anwendungen
geeignet ist, ferner, dass diese absturz-, fehler- und virusfrei
ist.
Der Provider gewährleistet gegenüber dem Kunden nur, dass vom
Provider eingesetzte oder bereitgestellte Hard- und Software zum
Überlassungszeitpunkt, unter normalen Betriebsbedingungen und
bei normaler Instandhaltung im wesentlichen gemäß
Leistungsbeschreibung des Herstellers funktioniert. Für bekannte
Fehler seitens des Herstellers übernimmt der Provider keinerlei
Gewährleistung.
§15 Haftungsbeschränkung
(1) Der Provider haftet gleich aus welchem Rechtsgrund nur nach
Maßgabe der nachfolgenden Regelungen.
(2) Der Provider haftet bei Vorsatz sowie bei Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft für alle darauf zurückzuführenden
Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften. Ebenso haftet der
Provider nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(3) Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Provider nach den
gesetzlichen Vorschriften, bei Vermögensschäden jedoch maximal
in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z.
Zt. 1.000,00).
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Provider nur, wenn er
eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen
haftet der Provider lediglich in Höhe des vorhersehbaren,
vertragstypischen Schadens, bei Vermögensschäden jedoch maximal
in Höhe der in § 7 Abs. (2) TKV niedergelegten Höchstsätze (z.
Zt. 1.000,00).
(5) Die Haftung für alle übrigen Schäden, insbesondere
Folgeschäden, mittelbare Schäden oder entgangener Gewinn, ist
ausgeschlossen.
(6) Soweit die Haftung des Providers ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für die Haftung der Angestellten,
Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und
Erfüllungsgehilfen des Providers.
§16 Datenschutz
(1) Der Provider weist gemäß § 33 BDSG (Bundesdatengesetz der
Bundesrepublik Deutschland) darauf hin, dass personenbezogene
Daten (Bestandsdaten) und andere Informationen, die sein
Nutzungsverhalten (Verbindungsdaten) betreffen (z.B. Zeitpunkt,
Anzahl und Dauer der Verbindungen, Zugangskennwörter, Up- und
Downloads), vom Provider während der Dauer des
Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur
Erfüllung des Vertragszweck, insbesondere für Abrechnungszwecke,
erforderlich
ist. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung einverstanden.
Die erhobenen Bestandsdaten verarbeitet und nutzt der Provider
auch zur Beratung seiner Kunden, zur Werbung und zur
Marktforschung für eigene Zwecke und zur bedarfsgerechten
Gestaltung seiner Leistungen. Der Kunde kann einer solchen
Nutzung seiner Daten
widersprechen.
(2) Der Provider verpflichtet sich, dem Kunden auf Verlangen
jederzeit über den gespeicherten Datenbestand, soweit er ihn
betrifft, vollständig und unentgeltlich Auskunft zu erteilen.
Der Provider wird weder diese Daten noch den Inhalt privater
Nachrichten des Kunden ohne dessen Einverständnis an Dritte
weiterleiten. Dies gilt nur insoweit nicht, als der Provider
gesetzlich verpflichtet ist, Dritten, insbesondere staatlichen
Stellen, solche Daten zu offenbaren oder soweit international
anerkannte technische Normen dies vorsehen und der Kunde nicht
widerspricht.
(3) Der Provider weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass
der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem
Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend
gewährleistet werden kann. Der Kunde weiß, dass der Provider das
auf dem Webserver gespeicherte Seitenangebot und unter Umständen
auch weitere dort abgelegte Daten des Kunden aus technischer
Sicht jederzeit einsehen kann. Auch andere Teilnehmer am
Internet sind unter Umständen technisch in der Lage, unbefugt in
die Netzsicherheit einzugreifen und den Nachrichtenverkehr zu
kontrollieren. Für die Sicherheit der von ihm ins Internet
übermittelten Daten trägt der Kunde deshalb selbst Sorge.
§17 Freistellung
Der Kunde verpflichtet sich, den Provider im Innenverhältnis von
allen etwaigen Ansprüchen Dritter freizustellen, die auf
rechtswidrigen Handlungen des Kunden oder inhaltlichen Fehlern
der von diesem zur Verfügung gestellten Informationen beruhen.
Dies gilt insbesondere für Urheber-, Datenschutz- und
Wettbewerbsrechtsverletzungen.
§18 Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Schweiz und der Bundesrepublik
Deutschland.
(2) Sofern der Kunde Vollkaufmann ist, sind die für den Sitz des
Providers örtlich zuständigen Gerichte ausschließlich zuständig.
Der Provider kann Klagen gegen den Kunden auch an dessen Wohn-
oder Geschäftssitz, in Tägerwilen / Schweiz erheben.
§19 Schlußbestimmungen
(1) Für Internetdienstleistungen in die Schweiz gilt Schweizer,
für selbige Leistungen nach Deutschland gilt deutsches Recht.
Für Streitigkeiten in der Schweiz wird der Gerichtsstand in 8274
Tägerwilen / Schweiz, für Deutschland 78462 Konstanz angegeben.
(2) Alle Erklärungen des Providers können auf elektronischem Weg
an den Kunden gerichtet werden. Dies gilt auch für Abrechnungen
im Rahmen des Vertragsverhältnisses.
(3) Übernimmt eine andere Gesellschaft die Tätigkeit des
Providers und bietet diese Gesellschaft dem Kunde einen Vertrag
an, der einem mit dem Provider geschlossenen Vertrag entspricht,
so kann der Provider den bestehenden Vertrag fristlos kündigen.
(4) Alle hier nicht erwähnten Bestimmungen finden in den
Allgemeinen Geschäftsbedingungen der A&M EDV connect the
world Gültigkeit.
(5) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder
werden oder sollte der Vertrag eine ausfüllungsbedürftige Lücke
enthalten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung
oder der Lücke tritt eine dem wirtschaftlichen Zweck der
Vereinbarung nahe kommende Regelung, die von den Parteien
vereinbart worden wäre, wenn sie die Unwirksamkeit der
Bestimmung gekannt hätten.
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